nø sleep group
Coffee?
info@nosleep-agency.com Maschinengasse 12 · 6330 Cham
nø sleep group We sleep when it's done
NO SLEEP GROUP

Three divisions.
One standard.

Marketing that sells. Events that run. Line-ups that pull.
We build brands and run events, from the first idea to the strategy to the last song at the venue.

↓ Our divisions
01The divisions
02Group

You're talking to one team,
not three individual agencies.

nø sleep group runs three divisions under one roof: agency for marketing, content and paid media. events for production, ticketing and operations. live for bookings, line-up and artist handling.

A small core team and the same trusted crew on every event: production, stage management, artist care and drivers, plus project partners for content creation.

One contact, one briefing, one accountability.

03Track Record
04Clients
05Selected work
All work →
Time for a coffee?

Tell us about your project.

Get in touch → Get in touch →

Marketing that drives real growth.

Strategy, content and paid media from one team, for consumer brands, ecommerce, retail, travel and events. We build campaigns on results and on ten years of marketing experience.

Full Service Social Media Marketing · Social Strategy · Content Production · Paid Media

01Services
01

Full Service Social Media Marketing

Positioning, channels, budget, execution, reporting. You brief once, we deliver end to end.

02

Social Strategy

Content pillars, formats and an editorial plan, built for platforms as they work today. On top of that we build your community and your brand, so the content lands with the audience you actually want.

03

Content Production

Photo, video, UGC and web, from the shoot to the finished asset set, with our partners for stills and film.

04

Paid Media

Meta, TikTok, Google, LinkedIn and ChatGPT. Tracking set up properly, optimised on revenue daily. We measure sales, not impressions.

ChatGPT ads →
02Numbers
03Cases
Ohlala and Salto Show
Paid Media · Social · 8.07x ROAS

Ohlala & Salto Show

Two of the best-known show brands in Switzerland have relied on nø sleep since 2022 for social media ads and content.

SunIce Festival
Event Ads · 11.50 ROAS

SunIce Festival

Part of the team since the festival launched, and the paid media has delivered every edition since.

Migros
Social · Content

Migros

An Instagram minigame for the «Robin» Christmas campaign that playfully extended social, TV and print.

Dr. Oetker
Web Design · Product Launch

Dr. Oetker

Product launch support for a household name: web design, launch campaign and a social experience.

University of Lucerne
Paid Media · Content Production

University of Lucerne

Paid media and content production for several campaigns promoting the bachelor programme of the Faculty of Economics and Management.

Vorwerk
Social · UGC

Vorwerk

Vorwerk has convinced millions of families for over 130 years. We translate that into social content and UGC.

Sternen Grill and Belcafe
Full Service

Sternen Grill / Belcafe

Full service for the two Bellevue institutions since autumn 2021: strategy, content production, social media and paid media.

See more work →
04Highlight · Event ads

Event ads: we only take a commission.

No retainer, no agency fee. In event marketing, together with Beyond Tickets, we only take a commission: 15% on the tickets actually sold and tracked through Meta ads, from CHF 5'000.- ad budget. We only earn when you sell.

Free audit
05Client voices
06FAQ

Ready to sell more? Let's talk numbers.

Send enquiry

We create sold out shows.

We run project management and production for festivals, tours, club nights and corporate events, from concept to load-out. Crew, stage, backstage, artist care, F&B: one team that covers whatever the format needs.

Project Management · Event Productions · Corporate Events · Stage Management · Full Service Operations · F&B · Artist Care

01Proof
02How it runs

From the first call to load-out.

01

Briefing

Date, venue, capacity, budget, ambition. We tell you straight away what is realistic and what it costs.

02

Planning

Concept, budget, timeline, permits and crew, all on paper before anything is booked.

03

Production

Build-up, stage management, backstage, artist care, drivers, F&B. On site, from first truck to last guest.

04

Debrief

Load-out, settlement, numbers and a debrief, so the next edition builds on what we learned.

03Events we currently work on
SunIce Festival Ascona
Ascona · 22'000 visitors

SunIce Festival Ascona

The summer edition right on the shore of Lago Maggiore, around 22'000 visitors a year. Stage management and production: crew, drivers, backstage and artist care.

Seestars Range Tour
Migros Golfparks · Tour

Seestars Range Tour

Project management and production of the tour through the Migros golf parks across Switzerland, one format at every stop.

SunIce Festival
St. Moritz · 20'000 visitors

SunIce Festival St. Moritz

The winter edition at Salastrains, staged directly on the ski slope. Stage management and production: crew, drivers, backstage and artist care.

04FAQ

Your event, produced. Let's talk.

Start a production

Line-ups that fill the room.

We book artists, curate line-ups and handle advancing and backstage. You get a programme that fits venue, capacity and ticket price, and a schedule that holds.

Artist Bookings · Lineup Curation · Advancings · Backstage Artist Care & Hosting · Drivers to Hospitality

01Services
01

Artist Bookings

Direct access to agencies and managements. We negotiate fee, slot and rider, and we tell you when an act isn't worth its money.

02

Lineup Curation

Headliner, support, timetable. A line-up is a calculation, not a wish list, and we build it around your capacity.

03

Advancings

Tech, travel, hospitality, visas, schedules. All settled before the truck pulls up.

04

Backstage Care & Hosting

From the airport to the stage. Drivers, hospitality, artist liaison and backstage flow, so you don't have to worry about anything.

02300+ acts booked
{{ act }} & more
See all artists we booked →
03Line-ups we curate

Events we work with.

{{ artist.name }} {{ artist.meta }}
04FAQ

Booking enquiry? Send date and venue.

Request a booking

Our work.

Campaigns, events and line-ups we are proud of. Our clients gave us the room to build them.

What fits on one page is never the whole story. The numbers underneath are.

1k+ Campaigns
300+ Bookings made in the last 10 years
1m+ Tickets sold
50+ Brand deals
Next Your project next? Time for a coffee →

Knowledge.

How we work, what things cost and what the numbers actually mean. Guides, benchmarks and definitions from our own campaigns, events and bookings.

Question not answered Ask us directly. Get in touch →

Time for a coffee?

Tell us what you have planned, whether that is an event, a campaign or a booking. We are your sparring partner, not another agency in the loop.

{{ sendLabel }} Or just write to info@nosleep-agency.com.
{{ formNote }}
Silvan Obrecht and Ivan Heinzer behind the decks at one of our events
Who you are working with

Silvan and Ivan.

nø sleep is run by the two of us. You are dealing with one of us directly, not with an account layer in between. Around us works a team of specialists, each strong in their own field, and the same crew at every event.

Silvan ObrechtCo-Founder
Ivan HeinzerCo-Founder
Legal

Impressum

No Sleep GmbH

Maschinengasse 12 · 6330 Cham · Switzerland info@nosleep-agency.com Firmennummer CH-170.4.021.193-2 MwSt. CHE-239.327.944

Anwendungsbereich

Dies ist die offizielle Webseite der No Sleep GmbH und dient der allgemeinen Information unserer Kunden und Dritter.

Die No Sleep GmbH kann für den Betrieb der Website Dritte beiziehen. Das nachfolgend Genannte gilt sinngemäss auch für Informationen, die Kunden z.B. in Form von abonnierten Newslettern zugehen. Die Informationen sowie die Regeln über die Nutzung können jederzeit ändern. Die Änderungen sind bindend.

Nutzungsberechtigung

Durch Ihren Besuch und die Benutzung der Website und der darauf befindlichen Informationen erklären und garantieren Sie, dass Sie gesetzlich dazu berechtigt sind.

Haftungsausschluss

Die No Sleep GmbH schliesst jegliche Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) aus, die sich aus dem Zugriff bzw. dem verunmöglichten Zugriff auf die Website oder einzelner seiner Elemente oder aus der Benutzung ergeben könnten. Der Zugriff auf das Portal, dessen Nutzung, sowie die Sicherung oder Archivierung der übermittelten Daten werden nicht garantiert. Die No Sleep GmbH übernimmt keine Gewährleistungen, Zusicherungen, Aussagen oder Garantien hinsichtlich der Website.

Die Website kann Links zu Webseiten Dritter enthalten. Diese Seiten (und die Links) werden nicht durch die No Sleep GmbH betrieben oder überwacht. Die No Sleep GmbH lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt und die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen durch die Betreiber von verlinkten Webseiten ab.

Legal

Datenschutzerklärung

No Sleep GmbH · Stand 1. September 2026

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dieser Website ist:

No Sleep GmbH
Maschinengasse 12
6330 Cham ZG, Schweiz
UID: CHE-239.327.944
E-Mail: info@nosleep-agency.com

Für Fragen zum Datenschutz und zur Ausübung Ihrer Rechte erreichen Sie uns unter der obenstehenden Adresse.

2. Grundsätze

Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der zugehörigen Verordnung (DSV). Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Wir bearbeiten nur diejenigen Daten, die wir für den jeweiligen Zweck benötigen, behandeln sie vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies in dieser Erklärung beschrieben ist oder Sie eingewilligt haben. Mit Dienstleistern, die in unserem Auftrag Personendaten bearbeiten, haben wir Verträge zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen (Art. 9 DSG).

3. Welche Daten wir bearbeiten

3.1

Server-Logfiles und Hosting

Diese Website kann ohne Registrierung besucht werden. Bei jedem Aufruf werden automatisch technische Daten erfasst, die Ihr Browser übermittelt:

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs
  • aufgerufene Seite bzw. Name der abgerufenen Datei
  • übertragene Datenmenge, Statusmeldung
  • Referrer-URL, Browsertyp, Betriebssystem

Zweck: Betrieb, Stabilität und Sicherheit der Website sowie Abwehr von Missbrauch. Die IP-Adresse gilt als Personendatum; wir führen diese Daten nicht mit anderen Datenquellen zusammen und werten sie nicht personenbezogen aus.

Die Website wird gehostet und ausgeliefert durch die Vercel Inc., USA, als Auftragsbearbeiterin in unserem Auftrag. Die Domain und die DNS-Verwaltung liegen bei der Hostpoint AG, Schweiz.

3.2

Kontaktaufnahme und Kontaktformular

Wenn Sie uns über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren, bearbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Inhalt Ihrer Nachricht) sowie Ihre IP-Adresse, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und für allfällige Anschlussfragen.

Für den Versand der Formularanfragen setzen wir den Dienst Web3Forms ein. Beim Absenden werden die eingegebenen Daten sowie Ihre IP-Adresse an Web3Forms übermittelt und von dort an uns zugestellt. Weitere Angaben: https://web3forms.com/privacy

Für unsere E-Mail-Kommunikation nutzen wir Google Workspace der Google Ireland Limited (Irland) bzw. der Google LLC (USA). Ihre Nachrichten werden dort in unserem Auftrag gespeichert und bearbeitet.

Beide Anbieter handeln als Auftragsbearbeiter in unserem Auftrag.

3.3

Kartendarstellung (OpenStreetMap)

Wir binden Kartenmaterial von OpenStreetMap ein, betrieben durch die OpenStreetMap Foundation, Vereinigtes Königreich. Beim Laden der Karte übermittelt Ihr Browser Ihre IP-Adresse an OpenStreetMap, damit die Kartenkacheln ausgeliefert werden können. Auf diese Übermittlung haben wir keinen Einfluss. Weitere Angaben: https://osmfoundation.org/wiki/Privacy_Policy

3.4

Schriftarten und weitere externe Inhalte

Die verwendeten Schriftarten werden von unserem eigenen Server ausgeliefert; es besteht keine Verbindung zu Google Fonts oder anderen Anbietern. Ausserhalb der in dieser Erklärung genannten Fälle werden beim Besuch dieser Website keine Inhalte von Servern Dritter nachgeladen.

3.5

Keine Webanalyse, kein Tracking, keine Werbepixel

Wir setzen auf dieser Website keine Webanalyse- oder Tracking-Dienste ein (namentlich kein Google Analytics) und keine Werbepixel von Meta, TikTok, LinkedIn oder anderen Anbietern. Wir erstellen keine Nutzerprofile und führen kein geräteübergreifendes Tracking durch.

4. Cookies

Diese Website verwendet ausschliesslich technisch notwendige Cookies bzw. vergleichbare Speichertechnologien, die für den Betrieb und die Sicherheit der Seite erforderlich sind. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass er Cookies ablehnt oder löscht; in diesem Fall stehen einzelne Funktionen der Website unter Umständen nicht vollumfänglich zur Verfügung (vgl. Art. 45c lit. b FMG).

5. Bekanntgabe von Daten ins Ausland

Personendaten können im Rahmen der oben genannten Dienste ins Ausland bekanntgegeben werden, namentlich:

  • USA — Vercel Inc. (Hosting) und Google LLC (E-Mail). Beide Unternehmen sind unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework samt Schweizer Erweiterung zertifiziert; die Bekanntgabe stützt sich auf diese Zertifizierung, ergänzend auf Standardvertragsklauseln nach Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG.
  • Irland — Google Ireland Limited. Der Europäische Wirtschaftsraum verfügt gemäss Anhang 1 DSV über einen angemessenen Datenschutz.
  • Vereinigtes Königreich — OpenStreetMap Foundation. Das Vereinigte Königreich verfügt gemäss Anhang 1 DSV über einen angemessenen Datenschutz.
  • Web3Forms — die Bekanntgabe stützt sich auf Standardvertragsklauseln bzw. auf einen anderen Garantiemechanismus nach Art. 16 Abs. 2 DSG.

6. Datensicherheit

Wir treffen zusammen mit unseren Dienstleistern angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch und Verfälschung zu schützen (Art. 8 DSG). Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt (TLS/HTTPS). Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet — insbesondere die unverschlüsselte Kommunikation per E-Mail — Sicherheitslücken aufweisen kann und ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff durch Dritte nicht möglich ist.

7. Aufbewahrung

Wir bearbeiten Personendaten so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, und löschen oder anonymisieren sie danach. Server-Logfiles werden nur für eine kurze, technisch erforderliche Dauer aufbewahrt. Kontaktanfragen bewahren wir so lange auf, wie es für die Bearbeitung und allfällige Anschlussfragen nötig ist; entsteht daraus ein Kundenverhältnis, richtet sich die Aufbewahrung nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht nach Art. 958f OR.

8. Ihre Rechte

Sie haben im Rahmen des schweizerischen Datenschutzrechts insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft über die von uns bearbeiteten Personendaten (Art. 25 DSG);
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 32 DSG);
  • Löschung oder Vernichtung Ihrer Daten;
  • Herausgabe oder Übertragung Ihrer Daten in einem gängigen elektronischen Format (Art. 28 DSG);
  • Widerspruch gegen eine Bearbeitung sowie Widerruf einer erteilten Einwilligung — der Widerruf gilt ab Eingang, bereits erfolgte Bearbeitungen bleiben rechtmässig.

Zur Ausübung genügt eine Mitteilung an die unter Ziff. 1 genannte Adresse; wir können zur Identifikation einen Ausweisnachweis verlangen. Diese Rechte können nach Gesetz eingeschränkt sein, etwa wenn überwiegende Interessen Dritter oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen.

Sie haben ausserdem das Recht, sich beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB, https://www.edoeb.admin.ch) zu melden.

9. Änderungen

Wir können diese Datenschutzerklärung jederzeit anpassen. Massgebend ist die jeweils auf dieser Website publizierte Fassung. Ist die Datenschutzerklärung Teil einer Vereinbarung mit Ihnen, informieren wir Sie im Fall einer Aktualisierung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise.

No Sleep GmbH · Maschinengasse 12 · 6330 Cham · Kanton Zug · Schweiz

CHE-239.327.944 · info@nosleep-agency.com · nosleep.group

Legal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

No Sleep GmbH · Stand 1. September 2026

Aufbau dieser AGB

Die Teile A, B und F gelten für sämtliche Leistungen der No Sleep GmbH. Die Teile C, D und E enthalten besondere Bestimmungen für die einzelnen Divisionen und gelten nur, soweit No Sleep Leistungen aus dem betreffenden Bereich erbringt. Werden Leistungen aus mehreren Bereichen erbracht, gelten die entsprechenden Teile nebeneinander.

Widersprechen sich Bestimmungen, gehen die besonderen Bestimmungen der Teile C, D und E den allgemeinen Bestimmungen der Teile A, B und F vor.

Teil A

Allgemeine Bestimmungen

Dieser Teil gilt für sämtliche Leistungen der No Sleep GmbH.

1. Vertragspartei, Geltungsbereich und Rangordnung

1.1

Vertragspartei. Vertragspartei ist ausschliesslich die No Sleep GmbH, Maschinengasse 12, 6330 Cham (Kanton Zug), CHE-239.327.944 («No Sleep»). No Sleep erbringt ihre Leistungen unter der Dachmarke «nø sleep group» in drei Divisionen: nø sleep agency (Marketing, Content und Paid Media), nø sleep events (Eventproduktion und Operations) und nø sleep live (Artist Booking, Line-ups und Advancing). Die Divisionen sind interne Leistungsbereiche ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Vertragspartei bleibt in jedem Fall die No Sleep GmbH.

1.2

Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln sämtliche Verträge zwischen No Sleep und ihren Kunden («Kunde») über Leistungen von No Sleep, unabhängig von der Division.

1.3

Rangordnung. Grundlage der vertraglichen Beziehung sind in dieser Reihenfolge:

  • a)der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag;
  • b)das für den Kunden ausgearbeitete Angebot («Angebot»);
  • c)die besonderen Bestimmungen dieser AGB für die betroffene Division (Teile C, D und E);
  • d)die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB (Teile A, B und F).

Widersprechen sich diese Dokumente, geht das in dieser Aufzählung höher stehende vor.

1.4

Massgebende Fassung. Massgebend ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB. Sie wird dem Kunden mit dem Angebot zugestellt und ist auf der Webseite von No Sleep abrufbar. Änderungen dieser AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn der Kunde ihnen in Textform zustimmt.

1.5

Bedingungen des Kunden. Diese AGB gehen abweichenden Geschäfts-, Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden vor. Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn No Sleep ihnen im Einzelfall ausdrücklich in Textform zustimmt. Die widerspruchslose Entgegennahme von Dokumenten des Kunden sowie die Aufnahme der Leistungserbringung gelten nicht als Zustimmung.

1.6

Textform. Wo diese AGB Textform verlangen, genügen E-Mail und andere lesbare, dauerhaft wiedergabefähige Erklärungen. Wo Schriftlichkeit verlangt wird, ist eine eigenhändige oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich.

2. Vertragsschluss

2.1

Angebote von No Sleep sind während 20 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist. Nach Ablauf dieser Frist ist No Sleep frei, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

2.2

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Vertrag oder das Angebot unterzeichnet oder in Textform bestätigt. Mit der Bestätigung gelten diese AGB als angenommen.

2.3

Wünscht der Kunde Änderungen am Angebot, gilt dieses als abgelehnt. Die geänderte Fassung stellt ein neues Angebot des Kunden dar, an das er während 10 Tagen gebunden ist. No Sleep ist frei, dieses anzunehmen oder abzulehnen.

2.4

Erbringt No Sleep auf Wunsch des Kunden Leistungen, bevor ein Vertrag zustande gekommen ist, schuldet der Kunde die Vergütung des effektiven Aufwands zu den Ansätzen gemäss Ziff. 4.3 sowie den Ersatz sämtlicher Auslagen und Drittkosten.

3. Leistungen von No Sleep

3.1

Leistungsumfang. Inhalt und Umfang der von No Sleep zu erbringenden Leistungen sowie Art und Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem Vertrag und dem Angebot.

3.2

Sorgfalt. No Sleep führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, fachgerecht sowie nach bestem Wissen und Gewissen aus und berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden.

3.3

Kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. No Sleep schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder künstlerischen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Reichweiten, Klickpreise, Leads, Conversion Rates, Umsätze, ROAS-Werte, Kampagnenergebnisse, Ticketverkäufe, Besucherzahlen, Medienresonanz oder Publikumsreaktionen garantiert. Dies gilt auch, wenn eine erfolgsabhängige Vergütung gemäss Ziff. 31 vereinbart ist. Die Ergebnisse von Marketing-, Werbe- und Eventmassnahmen können insbesondere durch Marktbedingungen, das Angebot und die Preisgestaltung des Kunden, Wettbewerb, Saisonalität, Witterung, Zielgruppenverhalten, Plattformalgorithmen, technische Voraussetzungen sowie Handlungen oder Unterlassungen des Kunden beeinflusst werden.

3.4

Termine und Fristen. Termine, Zeitpläne und Prognosen gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus. Sofern nicht ausdrücklich festgehalten, gelten verbindlich bestätigte Termine nicht als Verfalltage im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR.

3.5

Beizug Dritter. No Sleep ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen, insbesondere Subunternehmer, Freelancer, Creators, Agenturen, Produktions-, Technik-, Transport- und Personaldienstleister. Diese gelten als Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 OR. Verwenden beigezogene Dritte eigene Bedingungen, die für die Vertragserfüllung wesentlich sind, weist No Sleep im Angebot darauf hin; diese werden damit Vertragsbestandteil.

3.6

Notwendige Änderungen. Technisch, organisatorisch oder behördlich bedingte Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie den vereinbarten Leistungsumfang, die Qualität und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen. Wesentliche Änderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Kunden in Textform.

3.7

Änderungswünsche des Kunden. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss oder während der Ausführung Änderungen, bemüht sich No Sleep, diesen nachzukommen, kann dies jedoch nicht zusichern. Solche Änderungen können Auswirkungen auf Termine, Leistungsumfang und Preis haben; dies gilt auch für bereits erbrachte, durch die Änderung nutzlos gewordene Leistungen. No Sleep informiert den Kunden vorgängig in Textform über die Folgen. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.

4. Mehraufwand und Zusatzleistungen

4.1

Voraussehbarer Mehraufwand wird dem Kunden vor Ausführung mitgeteilt und bedarf seiner Freigabe in Textform.

4.2

Davon ausgenommen sind geringfügige Zusatzaufwände von insgesamt höchstens einer Stunde pro Kalendermonat sowie Arbeiten, die zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind. Nicht beanspruchte Zusatzaufwände verfallen am Monatsende; sie sind weder übertragbar noch besteht ein Anspruch darauf.

4.3

Ansätze. Es gelten die im Angebot vereinbarten Stundensätze. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die im Zeitpunkt der Leistungserbringung publizierten Ansätze von No Sleep. Diese sind auf Anfrage sowie auf der Webseite von No Sleep erhältlich. No Sleep bestimmt den anwendbaren Ansatz nach der Funktion der eingesetzten Person.

4.4

Verlangt der Kunde Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs, sind diese zusätzlich zu vergüten.

GrafikerCHF 150.00Content CreatorNach AbspracheJunior ConsultantCHF 120.00 - 150.00Senior ConsultantCHF 150.00 - 200.00
Ansätze pro Stunde, exkl. MWST · publizierte Ansätze im Sinne von Ziff. 4.3

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1

Der Kunde übergibt No Sleep sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Informationen und Unterlagen unaufgefordert, rechtzeitig, vollständig und inhaltlich korrekt. No Sleep darf davon ausgehen, dass diese richtig und vollständig sind. Zur Prüfung der Richtigkeit und Ordnungsmässigkeit von Daten, Unterlagen und Zahlen des Kunden ist No Sleep nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

5.2

Der Kunde klärt No Sleep in Textform über alle für die Offertstellung und die Vertragserfüllung wesentlichen Umstände auf, insbesondere über Örtlichkeiten, behördliche und private Vorgaben, erforderliche Bewilligungen, Auflagen, Anschlüsse, Zufahrtswege sowie Auf- und Abbauzeiten.

5.3

Der Kunde nimmt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Vorkehrungen umgehend vor. Hat der Kunde die notwendigen Rechte oder Materialien nicht rechtzeitig eingeräumt bzw. zur Verfügung gestellt oder die erforderlichen technischen oder anderweitigen Angaben, Weisungen oder Freigaben nicht rechtzeitig mitgeteilt, kann kein Leistungsverzug von No Sleep eintreten. Daraus entstehende Verzögerungen und Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.

5.4

Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson mit der erforderlichen Entscheidungsbefugnis. Freigaben erteilt er innert fünf Arbeitstagen. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung in Textform, gilt die zur Freigabe vorgelegte Leistung als freigegeben.

5.5

Der Kunde ist für die von ihm beigezogenen Unternehmen sowie für die rechtzeitige Erteilung von Bewilligungen und Freigaben verantwortlich.

6. Vergütung, Auslagen und Zahlung

6.1

Alle Honorar-, Preis- und Kostenangaben verstehen sich in Schweizer Franken und exklusiv Mehrwertsteuer sowie allfälliger weiterer Steuern und Abgaben, soweit nicht ausdrücklich anders festgehalten.

6.2

Drittkosten. Kosten Dritter — insbesondere Creator-Honorare, Model-Gagen, Artist-Gagen, Lizenz- und Nutzungsgebühren, Location-, Technik-, Produktions-, Personal- und Transportkosten sowie Bewilligungsgebühren — sind in der Vergütung von No Sleep nur enthalten, wenn dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten ist. Andernfalls werden sie separat vereinbart und verrechnet.

6.3

Administrationspauschale. Zusätzlich zur Vergütung wird eine Administrationspauschale von 2 % des Honorars für Porti, Kopien, Kommunikation und Kleinspesen verrechnet (exkl. MWST). Weitere Auslagen, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Materialkosten, werden separat nach Aufwand vergütet.

6.4

Zahlungskonditionen. Es gelten die Zahlungskonditionen der jeweiligen Division gemäss Ziff. 32, 41 und 51. Fehlt eine solche Bestimmung, sind 50 % der Gesamtvergütung innert 10 Tagen nach Vertragsschluss und der Restbetrag innert 20 Tagen nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Die Übermittlung der Rechnung per E-Mail ist ausreichend.

6.5

Keine Vorfinanzierung. No Sleep ist nicht verpflichtet, Leistungen Dritter vorzufinanzieren. Sie kann verlangen, dass Drittkosten vor dem Eingehen der entsprechenden Verpflichtung vollständig bezahlt oder direkt vom Kunden beglichen werden.

6.6

Verzug. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr. No Sleep lässt dem Kunden eine kostenlose Zahlungserinnerung zukommen. Für eine erste Mahnung wird eine Gebühr von CHF 20.00, für eine zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 50.00 verrechnet. Der Ersatz des weiteren Verzugsschadens, insbesondere von Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, bleibt vorbehalten.

6.7

Leistungseinstellung. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist No Sleep berechtigt, die Arbeiten einzustellen, keine weiteren Verpflichtungen gegenüber Dritten einzugehen, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz geltend zu machen. Die Folgen einer solchen Arbeitseinstellung trägt der Kunde. Die Arbeitseinstellung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags.

6.8

Zurückbehaltungsrecht. No Sleep ist berechtigt, Arbeitsergebnisse, Daten, Zugänge, Accounts und Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzubehalten.

6.9

Verrechnungsverbot. Der Kunde kann Forderungen von No Sleep nicht mit eigenen Gegenforderungen verrechnen, es sei denn, diese seien von No Sleep in Textform anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

6.10

Preisanpassung. Bei Verträgen von unbestimmter Dauer kann No Sleep die Vergütungen und Ansätze einmal jährlich anpassen. Sie teilt dies dem Kunden mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung kündigen.

7. Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen und Vergütungen Dritter

7.1

No Sleep arbeitet für die Leistungserbringung mit Partnerunternehmen zusammen, insbesondere mit Ticketing-, Technik-, Produktions-, Medien-, Gastronomie- und Bookingpartnern. Zu diesen Partnern können auch Unternehmen gehören, an denen Gesellschafter oder Organe von No Sleep direkt oder indirekt beteiligt sind. No Sleep legt eine solche Beteiligung dem Kunden auf Anfrage offen.

7.2

No Sleep wählt Partner und Dritte nach sachlichen Kriterien und unter Wahrung der Interessen des Kunden aus. Wünscht der Kunde den Einsatz oder Ausschluss eines bestimmten Partners, teilt er dies No Sleep in Textform mit.

8. Vertragsdauer und Beendigung

8.1

Projektverträge. Verträge über einzelne Projekte, Kampagnen, Events, Produktionen oder Buchungen enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen und der vollständigen Bezahlung. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Ziff. 8.4, 8.5 sowie die Absageregelungen der Teile D und E bleiben vorbehalten.

8.2

Dauerverträge. Verträge über wiederkehrende Leistungen (insbesondere Retainer) werden mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen. Fehlt eine Angabe im Vertrag, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Nach deren Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

8.3

Ressourcenvorhaltung. Die Parteien halten fest, dass No Sleep zur Erbringung der Leistungen während der Mindestlaufzeit personelle und technische Ressourcen bereitstellt, verbindliche Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht und die vereinbarte Laufzeit für die Kalkulation der Leistungen wesentlich ist. Die Mindestlaufzeit und die Kündigungsfristen dienen der beidseitigen Planungssicherheit und der notwendigen Anpassung dieser Ressourcen. Die Leistungen von No Sleep sind nicht auf ein persönliches Vertrauensverhältnis zu einer bestimmten Einzelperson ausgerichtet; No Sleep erbringt sie mit ihrer Organisation und ist berechtigt, die eingesetzten Personen zu wechseln.

8.4

Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit in Textform aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihr die Fortsetzung nicht zumutbar ist. Als wichtiger Grund gelten für No Sleep insbesondere ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung, die wiederholte Verletzung von Mitwirkungspflichten, die Zahlungsunfähigkeit des Kunden sowie Handlungen oder Inhalte des Kunden, die rechtswidrig sind oder geeignet sind, den Ruf von No Sleep erheblich zu beeinträchtigen.

8.5

Folgen einer vorzeitigen Beendigung. Endet der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder vor der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen, schuldet der Kunde:

  • a)die Vergütung der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen;
  • b)den Ersatz der bereits eingegangenen oder nicht mehr stornierbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten;
  • c)den Ersatz der nachweislich nutzlos gewordenen Aufwendungen von No Sleep.

Erfolgt die Beendigung zur Unzeit, bleibt der Ersatz des dadurch verursachten weiteren Schadens vorbehalten. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde aus einem wichtigen Grund kündigt, den No Sleep zu vertreten hat.

8.6

Offboarding. Bei Beendigung des Vertrags gibt No Sleep die Arbeitsergebnisse nach Massgabe von Teil B heraus, gibt vertrauliche Unterlagen zurück oder vernichtet sie nach Ziff. 12.5 und überträgt bzw. gibt Zugänge nach Ziff. 28.3 frei. Für Übergabe-, Migrations- und Einführungsleistungen, die über die blosse Herausgabe hinausgehen, kann No Sleep eine Vergütung nach Aufwand verlangen. Ziff. 6.8 bleibt vorbehalten.

9. Abnahme, Mängel und Verwirkung

9.1

Der Kunde prüft die abgelieferten Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Erhalt.

9.2

Mängel sind innert zehn Arbeitstagen nach Ablieferung in Textform zu rügen. Dabei ist der Mangel im Einzelnen zu beschreiben und darzulegen, inwiefern er von der vertraglichen Vereinbarung abweicht. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

9.3

Erfolgt innert dieser Frist keine Rüge, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen und als vertragsgemäss erbracht.

9.4

Bei berechtigter Rüge ist No Sleep zunächst eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Der Kunde stellt die zur Prüfung und Behebung notwendigen Informationen zur Verfügung. Weitergehende Rechte des Kunden entstehen erst, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.

9.5

Ansprüche des Kunden aus Mängeln sind innert zwölf Monaten seit Ablieferung geltend zu machen; andernfalls verwirken sie. Vorbehalten bleiben absichtlich verschwiegene Mängel.

9.6

Eine Gewährleistung entfällt, soweit

  • a)der im Angebot festgelegte Leistungsumfang erbracht und das Ergebnis vom Kunden freigegeben wurde;
  • b)der Mangel ausserhalb des Einflussbereichs von No Sleep durch den Kunden oder von ihm beigezogene Dritte verursacht wurde;
  • c)die Abweichung auf einer Weisung oder einem Wunsch des Kunden beruht;
  • d)der Kunde die Arbeitsergebnisse selbst oder durch Dritte verändert hat.

10. Höhere Gewalt und Störungen ausserhalb des Einflussbereichs

10.1

No Sleep haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die durch Umstände ausserhalb ihres angemessenen Einflussbereichs verursacht werden. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, Naturereignisse, extreme Witterung, Epidemien und Pandemien, Krieg, Terror, Aufruhr, behördliche Anordnungen und Auflagen, Streik, Cyberangriffe, Störungen der Internet-, Strom- oder Kommunikationsinfrastruktur, Ausfälle von Plattformen und Softwareanbietern, Verzögerungen und Ausfälle im Reiseverkehr sowie bei Visa- und Bewilligungsverfahren, Absagen durch Behörden, Locations oder Artists aus solchen Gründen sowie verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden.

10.2

Die vertraglichen Leistungspflichten werden für die Dauer einer solchen Störung ausgesetzt, soweit deren Erfüllung dadurch verhindert oder wesentlich erschwert wird. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

10.3

No Sleep informiert den Kunden unverzüglich über ihr bekannte wesentliche Einschränkungen und bemüht sich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs um eine angemessene Lösung.

10.4

Dauert die Störung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform beenden. Ziff. 8.5 lit. a–c gilt sinngemäss; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

10.5

Für Events und Produktionen gehen die Bestimmungen von Ziff. 38 vor.

11. Haftung

11.1

Die Haftung von No Sleep für Schäden, die durch leichtes und mittleres Verschulden verursacht werden — also durch jede Fahrlässigkeit, die nicht grob ist —, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

11.2

Haftungsobergrenze. Im Übrigen ist die Haftung von No Sleep pro Schadensfall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde No Sleep in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat, insgesamt jedoch auf höchstens CHF 100'000.00 pro Vertragsverhältnis und Kalenderjahr.

11.3

Ausgeschlossen ist die Haftung für Vermögensschäden sowie für mittelbare, indirekte und Folgeschäden, namentlich für entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze und Ticketerlöse, nicht realisierte Einsparungen, Datenverlust, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter und Schäden infolge Downloads.

11.4

Hilfspersonen. Für Schäden, die von beigezogenen Hilfspersonen oder Dritten im Sinne von Ziff. 3.5 verursacht werden, wird jede Haftung von No Sleep im nach Art. 101 Abs. 2 OR zulässigen Umfang wegbedungen. No Sleep tritt dem Kunden auf dessen Verlangen ihre Ansprüche gegen den betreffenden Dritten ab und unterstützt ihn bei deren Durchsetzung.

11.5

Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die No Sleep nicht zu vertreten hat, insbesondere natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, fehlende oder gestörte Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung von Netzen, ungeeignete Betriebsmittel und extreme Umgebungseinflüsse.

11.6

Vorbehalt. Vorbehalten bleiben die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung für Schäden, die No Sleep durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Insoweit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11.7

Schadenersatzansprüche des Kunden sind innert zwölf Monaten seit Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigem gegenüber No Sleep in Textform geltend zu machen; andernfalls verwirken sie.

12. Geheimhaltung

12.1

Als vertraulich gelten alle Informationen, die eine Partei der anderen im Rahmen der Anbahnung, des Abschlusses und der Erfüllung des Vertrags zugänglich macht, unabhängig von Form und Trägermedium. Dazu zählen insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Konzepte, Line-ups vor deren Veröffentlichung, Preise, Konditionen, Gagen, Kunden- und Kampagnendaten. Dies gilt auch, wenn die Informationen bei Gelegenheit oder in informellem Rahmen mitgeteilt werden.

12.2

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich, verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung und machen sie Dritten nicht zugänglich. Eine Weitergabe an Mitarbeitende, Hilfspersonen und Berater ist zulässig, soweit diese die Informationen zur Vertragserfüllung kennen müssen und einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.

12.3

Nicht der Geheimhaltungspflicht unterstehen Informationen, die

  • a)allgemein bekannt sind oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden;
  • b)der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmässig bekannt waren;
  • c)von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
  • d)aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. In diesem Fall informiert die offenlegende Partei die andere vorgängig, soweit dies zulässig ist.
12.4

Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen und dauert drei Jahre über das Ende des Vertrags hinaus. Für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gilt sie zeitlich unbeschränkt.

12.5

Auf Verlangen sind vertrauliche Unterlagen nach Vertragsende zurückzugeben oder zu vernichten. Ausgenommen sind Kopien, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder im Rahmen routinemässiger Datensicherungen aufbewahrt werden; für diese gilt die Geheimhaltungspflicht weiter.

12.6

Die Referenz- und Portfolionutzung gemäss Ziff. 16 bleibt vorbehalten.

13. Datenschutz

13.1

Beide Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere das Schweizerische Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) samt Ausführungsbestimmungen und, soweit anwendbar, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

13.2

Auftragsbearbeitung. Soweit No Sleep im Rahmen der Vertragserfüllung Personendaten im Auftrag und nach Weisung des Kunden bearbeitet, handelt sie als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG; der Kunde ist Verantwortlicher. Diese Ziffer bildet die vertragliche Grundlage im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSG.

13.3

No Sleep bearbeitet die Personendaten ausschliesslich zum vereinbarten Zweck und nach Weisung des Kunden, ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und verpflichtet die mit der Bearbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit.

13.4

Unterauftragsbearbeiter. Der Kunde erteilt No Sleep die generelle Genehmigung im Sinne von Art. 9 Abs. 3 DSG, weitere Auftragsbearbeiter beizuziehen, insbesondere Anbieter von Plattform-, Werbe-, Hosting-, Analyse-, Kommunikations-, Ticketing- und Buchhaltungsdiensten. No Sleep führt eine aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsbearbeiter und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zu. Über die Hinzufügung oder den Wechsel eines Unterauftragsbearbeiters informiert No Sleep den Kunden in Textform; der Kunde kann innert 14 Tagen aus wichtigem Grund widersprechen. Lässt sich keine einvernehmliche Lösung finden, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil beenden.

13.5

No Sleep verpflichtet die Unterauftragsbearbeiter auf einen den Anforderungen dieser Ziffer entsprechenden Datenschutzstandard.

13.6

Eine Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland erfolgt nur unter den Voraussetzungen von Art. 16 f. DSG.

13.7

No Sleep unterstützt den Kunden angemessen bei Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie bei der Meldung von Verletzungen der Datensicherheit. Der Aufwand wird nach Aufwand vergütet, soweit er nicht auf einem Verschulden von No Sleep beruht.

13.8

Nach Beendigung des Vertrags löscht No Sleep die im Auftrag bearbeiteten Personendaten oder gibt sie dem Kunden zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

13.9

Verlangt der Kunde den Abschluss einer separaten Auftragsbearbeitungsvereinbarung, schliessen die Parteien eine solche ab. Sie geht dieser Ziffer vor.

13.10

Für die Bearbeitung von Personendaten durch No Sleep in eigener Verantwortung gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung auf der Webseite von No Sleep.

14. Abwerbe- und Direktkontaktverbot

14.1

Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und während zwölf Monaten nach deren Ende Mitarbeitende von No Sleep sowie Creators, Artists, Freelancer und andere Partner, die No Sleep im Rahmen der Zusammenarbeit vermittelt oder für den Kunden eingesetzt hat, weder abzuwerben noch unter Umgehung von No Sleep direkt zu beauftragen oder zu buchen.

14.2

Nicht erfasst sind Personen und Partner, mit denen der Kunde nachweislich bereits vor Beginn der Zusammenarbeit in einer Geschäftsbeziehung stand, sowie Zusammenarbeiten, denen No Sleep in Textform zugestimmt hat.

14.3

Bei jedem Verstoss schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 25'000.00. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Einhaltung des Verbots; der Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

15. Exklusivität

15.1

Ohne anderslautende Vereinbarung in Textform ist No Sleep berechtigt, für mehrere Kunden auch aus derselben Branche tätig zu sein.

16. Referenz- und Portfolionutzung

16.1

No Sleep ist berechtigt, im Rahmen des Vertrags erstellte und bereits öffentlich zugänglich gemachte Arbeitsergebnisse sowie Name, Marke und Logo des Kunden unentgeltlich zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Webseite, in Portfolios, Pitches, Präsentationen, Fallstudien, Wettbewerbs- und Award-Eingaben sowie auf den eigenen Social-Media-Kanälen von No Sleep.

16.2

No Sleep darf von durchgeführten Events und erstellten Produktionen Foto- und Videoaufnahmen erstellen und diese zu denselben Zwecken verwenden.

16.3

Der Kunde kann einer solchen Nutzung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, wenn ihm ein berechtigtes Interesse zusteht, insbesondere aus Geheimhaltungs-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsgründen. No Sleep entfernt bereits publizierte Referenzen innert 30 Tagen nach Eingang des Widerspruchs, soweit dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist.

16.4

Nicht öffentlich zugängliche Konditionen, Preise, Gagen und Kampagnenergebnisse sind von der Referenznutzung ausgenommen, soweit der Kunde ihrer Nennung nicht zugestimmt hat.

Teil B

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Dieser Teil gilt für sämtliche Leistungen der No Sleep GmbH.

17. Allgemeine Grundsätze

17.1

Die Urheberrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte an den durch No Sleep erstellten Arbeitsergebnissen verbleiben bei No Sleep beziehungsweise bei den jeweiligen Urhebern, Creators, Models, Fotografen, Videografen, Musikschaffenden oder sonstigen Rechteinhabern. Eine Übertragung der Urheberrechte selbst findet nicht statt.

17.2

Der Kunde erhält an den finalen und von No Sleep zur Verwendung freigegebenen Arbeitsergebnissen die im Vertrag, im Angebot oder in einer separaten Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte.

17.3

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Honorare, Provisionen, Auslagen, Creator-Honorare, Gagen, Drittkosten und sonstiger mit den betreffenden Arbeitsergebnissen zusammenhängender Kosten.

17.4

Soweit im Vertrag oder Angebot besondere Bestimmungen über Nutzungsart, Nutzungsdauer, Plattformen, Medien, geografische Gebiete oder weitere Einschränkungen festgehalten sind, gehen diese den nachfolgenden Bestimmungen vor.

17.5

Der Kunde erwirbt keine Exklusivrechte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

18. Durch No Sleep erstellter Content

18.1

Für Content, der durch No Sleep oder ihre Mitarbeitenden im Rahmen der vereinbarten Leistungen erstellt wird, erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, umfasst dieses Nutzungsrecht:

  • a)organische Veröffentlichungen über die eigenen Social-Media-Profile und digitalen Kanäle des Kunden;
  • b)bezahlte Werbeanzeigen über die eigenen Social-Media-Profile und Werbekonten des Kunden;
  • c)die Verwendung auf der eigenen Webseite und in den eigenen digitalen Kommunikationsmitteln des Kunden.
18.2

Nutzungsdauer. Soweit im Vertrag oder Angebot keine abweichende Nutzungsdauer vereinbart ist, endet das Nutzungsrecht drei Monate nach Beendigung des Vertrags («Übergangsfrist»).

18.3

Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen mit dem betreffenden Content keine neuen Werbeanzeigen aufgesetzt, keine bestehenden Werbeanzeigen weitergeführt und keine neuen organischen Beiträge veröffentlicht werden.

18.4

Bereits während der Vertragsdauer veröffentlichte organische Beiträge dürfen auf den Profilen und Kanälen des Kunden bestehen bleiben und müssen nicht gelöscht oder archiviert werden.

18.5

Eine über die Übergangsfrist hinausgehende aktive Nutzung des Contents bedarf einer vorgängigen Verlängerung der Nutzungsrechte in Textform. No Sleep kann hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangen.

18.6

Die Nutzung durch verbundene Unternehmen, Vertriebspartner, Händler, Franchisenehmer, Lizenznehmer oder sonstige Dritte ist nur gestattet, wenn dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich vereinbart wurde oder No Sleep vorgängig in Textform zustimmt.

18.7

Nicht automatisch umfasst sind insbesondere Nutzungen für Printwerbung, Plakate, Verpackungen, TV, Kino, Digital-out-of-Home, Verkaufsstellen, Drittplattformen oder andere Medien und Kanäle ausserhalb des vereinbarten Verwendungszwecks.

19. Externe Creators und sonstige Rechteinhaber

19.1

Für Content, der durch externe Creators, Models, Fotografen, Videografen, Agenturen oder andere Partner erstellt wird oder Rechte Dritter enthält, gelten ausschliesslich die im jeweiligen Angebot, Creator-Vertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte.

19.2

Solche Nutzungsrechte können insbesondere beschränkt sein hinsichtlich der Nutzungsdauer, des geografischen Nutzungsgebiets, der Plattformen und Medien, der organischen oder bezahlten Nutzung, der Bearbeitungsrechte, der Anzahl Veröffentlichungen oder Kampagnen, der Nutzung über die Profile von Creators sowie der Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte.

19.3

Creator-Honorare, Model-Gagen und andere Vergütungen externer Rechteinhaber sind nur in der Vergütung von No Sleep enthalten, wenn dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten ist. Andernfalls werden sie separat vereinbart und verrechnet.

19.4

No Sleep räumt dem Kunden an extern erstelltem Content oder anderen Inhalten Dritter keine weitergehenden Nutzungsrechte ein, als ihr selbst eingeräumt wurden.

20. Whitelisting, Partnership Ads und Spark Ads

20.1

Die Nutzung von Content als sogenannte «Whitelisted Ads», «Partnership Ads» oder «Spark Ads», bei welchen Anzeigen über das Social-Media-Profil eines Creators ausgespielt werden, ist in den Nutzungsrechten gemäss Ziff. 18 nicht enthalten.

20.2

Eine solche Nutzung setzt voraus: die vorgängige Zustimmung des jeweiligen Creators in Textform, eine ausdrückliche Vereinbarung mit No Sleep in Textform, die Festlegung der betroffenen Plattformen und Profile, die Festlegung der Nutzungsdauer sowie die Vereinbarung einer allfälligen zusätzlichen Vergütung.

20.3

No Sleep übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Profil des Creators, die erforderliche Plattformfreigabe oder das entsprechende Werbeformat während der gesamten vereinbarten Nutzungsdauer verfügbar bleibt.

21. Musik, Stockmaterial und weitere Drittinhalte

21.1

Soweit Arbeitsergebnisse Musik, Sounds, Stockmaterial, Schriftarten, Templates oder andere Inhalte Dritter enthalten, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers oder Plattformanbieters.

21.2

Die Nutzung solcher Inhalte kann insbesondere auf bestimmte Social-Media-Plattformen, Kontotypen, Länder, Medien, Nutzungsarten oder Zeiträume beschränkt sein. Der Kunde darf solche Inhalte nicht ausserhalb des vereinbarten oder durch die jeweilige Lizenz erlaubten Umfangs verwenden.

21.3

Abgaben an Verwertungsgesellschaften für die öffentliche Wiedergabe von Musik an Veranstaltungen richten sich nach Ziff. 49.5.

22. Bearbeitung und Anpassung

22.1

Der Kunde darf die ihm überlassenen finalen Arbeitsergebnisse im für die vereinbarte Nutzung erforderlichen technischen Umfang anpassen. Dazu gehören insbesondere Anpassungen des Formats, des Seitenverhältnisses, der Länge oder der Dateigrösse.

22.2

Inhaltliche Veränderungen, sinnverändernde Bearbeitungen, Entstellungen, die Entfernung von Urheberhinweisen oder die Verwendung in einem wesentlich anderen Zusammenhang bedürfen der vorgängigen Zustimmung von No Sleep in Textform. Weitergehende Einschränkungen aus Vereinbarungen mit externen Creators oder anderen Rechteinhabern bleiben vorbehalten.

23. Rohmaterial und offene Dateien

23.1

Die Herausgabe von Rohaufnahmen, unbearbeitetem Foto- oder Videomaterial, offenen Grafik- oder Projektdateien, Quelldateien, Entwürfen, nicht ausgewählten Varianten, Templates und internen Arbeitsunterlagen ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern dies im Vertrag oder Angebot nicht ausdrücklich festgehalten ist.

23.2

Auch bei einer vereinbarten Herausgabe solcher Dateien werden dem Kunden keine weitergehenden Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Weitergaberechte eingeräumt, als dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten ist.

23.3

No Sleep ist nicht zur Archivierung von Rohmaterial verpflichtet.

24. Künstliche Intelligenz, Deepfakes und Stimmsynthese

24.1

Dem Kunden ist es untersagt, die Stimme, das Bild, das Aussehen oder die Gesichtszüge von Creators, Models, Artists oder Mitarbeitenden, die an den Arbeitsergebnissen mitgewirkt haben, ohne ausdrückliche, separate Zustimmung der betroffenen Person in Textform für künstliche Intelligenz, Deepfakes, Stimmsynthese oder Machine-Learning-Modelle zu verwenden, zu vervielfältigen, zu verändern, damit zu trainieren oder daraus KI-generierte Derivate zu erstellen oder kommerziell zu verwerten.

24.2

Ebenso untersagt ist es dem Kunden, Arbeitsergebnisse von No Sleep als Trainingsmaterial für generative KI-Systeme zu verwenden oder Dritten zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

24.3

Bei jedem Verstoss schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 20'000.00. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit nicht von der Pflicht zur Unterlassung und zur Beseitigung; der Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

24.4

Setzt No Sleep bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, informiert sie den Kunden auf Anfrage darüber.

25. Agentur-Know-how

25.1

Von No Sleep entwickelte oder eingesetzte Strategien, Methoden, Prozesse, Konzepte, Vorlagen, Templates, Kampagnenstrukturen, Reportingmodelle, Auswertungsmethoden, Kalkulationen, Produktionsunterlagen, Line-up- und Programmkonzepte sowie sonstiges Agentur-Know-how verbleiben bei No Sleep.

25.2

Der Kunde erhält daran lediglich das Recht, die ihm übergebenen finalen Arbeitsergebnisse im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe, Übertragung oder ausschliessliche Nutzung des zugrunde liegenden Know-hows besteht nicht.

26. Vom Kunden beigebrachtes Material

26.1

Der Kunde räumt No Sleep an Entwürfen, Logos, Marken, Grafiken, Bildern, Texten, Musik, Modellen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Materialien, die er beibringt oder auf deren Verwendung er No Sleep anweist, ein für die Vertragserfüllung erforderliches, unentgeltliches Nutzungsrecht ein. Dieses umfasst das Recht, das Material zu bearbeiten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen sowie an Hilfspersonen, Subunternehmer, Creators, Produktionspartner und Plattformen unterzulizenzieren, soweit dies für die Leistungserbringung sowie für die Referenznutzung gemäss Ziff. 16 erforderlich ist.

26.2

Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass durch die Leistungserbringung nach von ihm beigebrachten Materialien keinerlei Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte. Er garantiert, über die entsprechenden Rechte zu verfügen. Gleiches gilt für Material, das Persönlichkeitsrechte oder Personendaten betrifft.

26.3

Wird No Sleep von Dritten wegen der Verwendung solchen Materials belangt, unterstützt der Kunde No Sleep bei der Abwehr der Ansprüche, stellt sie auf erstes Begehren frei und hält sie vollständig schadlos. Er trägt sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung sowie allfällige Schadenersatzzahlungen.

Teil C · NØ SLEEP AGENCY

Marketing, Content und Paid Media

Dieser Teil gilt zusätzlich, soweit No Sleep Leistungen der Division nø sleep agency erbringt, namentlich Full-Service-Social-Media-Marketing, Social Strategy, Content-Produktion, Paid Media und Creator-Kampagnen.

27. Plattformen und Drittanbieter

27.1

No Sleep übernimmt keine Gewähr dafür, dass Werbeanzeigen durch Plattformanbieter freigegeben, Werbekonten oder Social-Media-Profile dauerhaft verfügbar, bestimmte Zielgruppen erreicht oder bestimmte Funktionen, Formate und Ausspielungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.

27.2

No Sleep ist insbesondere nicht verantwortlich für Ausfälle, Einschränkungen, Kontosperrungen, Ablehnungen von Werbeanzeigen, Änderungen von Algorithmen, Richtlinien oder technischen Funktionen sowie sonstige Massnahmen von Plattformbetreibern oder Drittanbietern, sofern diese nicht durch No Sleep zu vertreten sind.

27.3

No Sleep informiert den Kunden über ihr bekannte wesentliche Einschränkungen und bemüht sich im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs um eine angemessene Lösung. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines Kontos, Freigabe einer Werbeanzeige oder Rückgängigmachung einer Massnahme durch einen Drittanbieter besteht nicht.

27.4

Der Kunde ist für die Einhaltung der Nutzungs- und Werberichtlinien der Plattformen verantwortlich, soweit diese seine Produkte, Angebote, Aussagen und Zielseiten betreffen.

28. Werbekonten, Zugänge und Daten

28.1

Werbekonten, Business Manager, Unternehmensprofile, Pixel und Tracking-Setups, Domains, Analyse-Properties und vergleichbare Assets werden grundsätzlich auf den Namen und im Konto des Kunden geführt. Der Kunde erteilt No Sleep die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugriffsrechte und erhält sie während der gesamten Vertragsdauer aufrecht.

28.2

Werden solche Assets ausnahmsweise von No Sleep gehalten oder auf ihren Namen eröffnet, verbleiben sie in ihrer Verfügungsmacht. Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und die betreffende Plattform eine Übertragung zulässt.

28.3

Bei Beendigung des Vertrags gibt No Sleep die dem Kunden gehörenden Zugänge frei und entfernt ihre eigenen Zugriffsrechte. Kampagnendaten, Reportings und Auswertungen werden dem Kunden auf Verlangen in einem gängigen Format zur Verfügung gestellt. Die Herausgabe interner Arbeitsunterlagen, Vorlagen und Auswertungsmodelle ist nicht geschuldet (Ziff. 25).

28.4

Ziff. 6.8 bleibt vorbehalten.

29. Mediabudget

29.1

Werbe- und Mediabudgets sind nicht in der Vergütung von No Sleep enthalten.

29.2

Mediabudgets werden grundsätzlich über Konten und Zahlungsmittel des Kunden abgerechnet.

29.3

Übernimmt No Sleep ausnahmsweise die Vorlage von Mediabudgets, erfolgt dies ausschliesslich gegen vorgängige vollständige Bezahlung des vereinbarten Budgets. Ein Anspruch auf Vorfinanzierung besteht nicht.

29.4

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist No Sleep berechtigt, laufende Kampagnen ohne Vorankündigung zu pausieren oder zu beenden. Die daraus entstehenden Folgen trägt der Kunde.

29.5

Für Budgetüberschreitungen, die auf Plattformmechanismen, Gebotsstrategien oder Abrechnungsverzögerungen der Plattformanbieter zurückgehen, haftet No Sleep nicht, sofern sie die vereinbarten Budgeteinstellungen korrekt vorgenommen hat.

30. Werbekennzeichnung und Lauterkeit

30.1

Werbliche Inhalte sind als solche zu kennzeichnen. No Sleep weist eingesetzte Creators auf die Kennzeichnungspflicht hin und sieht in den Briefings eine entsprechende Vorgabe vor.

30.2

Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Angaben verantwortlich, insbesondere für Produktaussagen, Preisangaben, Vergleiche, Gesundheits-, Umwelt- und Klimaaussagen sowie für Gewinnspiel- und Wettbewerbsbedingungen.

30.3

Für Werbemittel und Inhalte, die auf Angaben oder Weisungen des Kunden beruhen und gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen, trägt der Kunde die Verantwortung; er hält No Sleep diesbezüglich vollständig schadlos.

30.4

No Sleep ist berechtigt, die Umsetzung von Weisungen abzulehnen, die nach ihrer Einschätzung gegen Gesetz, Plattformrichtlinien oder anerkannte Grundsätze der Lauterkeit verstossen. Die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen bleibt geschuldet.

31. Erfolgsabhängige Vergütung (Provisionsmodell)

31.1

Abrechnungsmodelle. Die Leistungen der Division nø sleep agency werden je nach Vereinbarung im Angebot als Dauervertrag (Retainer), als Projekt zum Fest- oder Aufwandpreis oder — insbesondere bei Event- und Ticketing-Kampagnen — ganz oder teilweise erfolgsabhängig (Provision) vergütet. Kombinationen sind möglich. Massgebend ist das Angebot.

31.2

Bemessungsgrundlage. Ist eine Provision vereinbart, bestimmt das Angebot den Provisionssatz, ein allfälliges Mindestwerbebudget und die Bemessungsgrundlage. Soweit dort nichts anderes festgehalten ist, bemisst sich die Provision am Ticket- bzw. Verkaufsumsatz (exklusive Mehrwertsteuer, Ticketing- und Zahlungsgebühren), der über die von No Sleep verantworteten Kampagnen generiert und im vereinbarten Messsystem erfasst wird.

31.3

Messsystem und Attribution. Massgebend für die Abrechnung sind die im Angebot bezeichneten Messsysteme, insbesondere die Werbekonten der eingesetzten Plattformen und das Ticketing- bzw. Shopsystem des Kunden, samt dem dort festgelegten Attributionsmodell und Attributionsfenster. Fehlt eine Festlegung, gilt das Standard-Attributionsmodell der jeweiligen Plattform im Zeitpunkt der Kampagne. Die Parteien anerkennen, dass Attributionsdaten technisch bedingt Ungenauigkeiten aufweisen können; für die Abrechnung sind die Daten des vereinbarten Messsystems verbindlich.

31.4

Tracking. Der Kunde stellt die korrekte, vollständige und während der gesamten Kampagne ununterbrochene Einrichtung des vereinbarten Trackings sicher (insbesondere Pixel, Conversion-Schnittstellen und Ticketing-Anbindung) und gewährt No Sleep für Kampagnenführung und Abrechnung Zugriff auf die relevanten Daten. Fällt das Tracking aus Gründen, die No Sleep nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise aus, wird die Provision für den betroffenen Zeitraum anhand des letzten störungsfreien Vergleichszeitraums geschätzt. Kommt keine Einigung zustande, ist die Leistung für den betroffenen Zeitraum nach Aufwand gemäss Ziff. 4.3 zu vergüten.

31.5

Mindestwerbebudget. Unterschreitet der Kunde das vereinbarte Mindestwerbebudget oder stellt er die Kampagne auf eigenen Wunsch vorzeitig ein, kann No Sleep die erbrachten Leistungen anstelle der Provision nach Aufwand gemäss Ziff. 4.3 abrechnen.

31.6

Parallelmassnahmen. Der Kunde führt während der Kampagne keine parallelen bezahlten Massnahmen über dieselben Kanäle und Zielgruppen durch, welche die Messung verfälschen können, ohne dies vorgängig mit No Sleep abzustimmen.

31.7

Stornierungen. Stornierte, zurückerstattete oder zurückgebuchte Käufe reduzieren die Bemessungsgrundlage, soweit der Kunde sie innert 30 Tagen nach der Abrechnung in Textform nachweist. Wird das beworbene Event abgesagt oder verschoben, bleibt die Provision auf dem bis zur Absage beziehungsweise Verschiebung erzielten Umsatz geschuldet.

31.8

Abrechnung. Die Provision wird nach Abschluss der Kampagne abgerechnet, bei Events spätestens 20 Tage nach dem Veranstaltungsdatum. Bei Kampagnen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten kann No Sleep monatlich Akontozahlungen in Rechnung stellen. Der Kunde gewährt No Sleep zur Überprüfung der Bemessungsgrundlage Einsicht in die relevanten Abrechnungen des Ticketing- bzw. Shopsystems.

32. Zahlungskonditionen Agency

32.1

Bei Dauerverträgen (Retainern) wird die vereinbarte Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, zahlbar innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum.

32.2

Bei Einzelprojekten und Content-Produktionen sind 50 % der Vergütung innert 10 Tagen nach Vertragsschluss und 50 % innert 20 Tagen nach Ablieferung zur Zahlung fällig.

32.3

Provisionen werden nach Ziff. 31.8 abgerechnet und sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

32.4

Creator-Honorare, Model-Gagen, Lizenzkosten und Mediabudgets sind vor dem Eingehen der entsprechenden Verpflichtung vollständig zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Teil D · NØ SLEEP EVENTS

Eventproduktion und Operations

Dieser Teil gilt zusätzlich, soweit No Sleep Leistungen der Division nø sleep events erbringt, namentlich Projektmanagement, Eventproduktion, Stage Management, Full-Service-Operations, Gastronomie (F&B) und Artist Care für Events, Touren und Festivals.

33. Rolle von No Sleep

33.1

No Sleep erbringt Organisations-, Planungs-, Produktions- und Betriebsleistungen im Auftrag des Kunden — vom Konzept bis zum Abbau, auch für mehrtägige oder mehrörtige Formate (Touren).

33.2

Veranstaltereigenschaft. Veranstalter im rechtlichen Sinn ist der Kunde, sofern im Vertrag oder Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde tritt gegenüber Behörden, Location, Besucherinnen und Besuchern sowie Dritten als Veranstalter auf und trägt die damit verbundenen Pflichten und Risiken.

33.3

Tritt No Sleep im Einzelfall selbst als Veranstalterin auf (insbesondere bei Eigenformaten), wird dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten und gesondert geregelt.

33.4

Veranstaltungen im Ausland. Bei Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz ist der Kunde für die Einhaltung der am Veranstaltungsort geltenden Vorschriften verantwortlich, insbesondere für Bewilligungen sowie arbeits-, sicherheits-, steuer- und abgaberechtliche Anforderungen. No Sleep weist auf ihr bekannte Anforderungen hin, schuldet jedoch keine Beratung zum ausländischen Recht.

34. Bewilligungen und behördliche Auflagen

34.1

Der Kunde ist für sämtliche erforderlichen Bewilligungen besorgt und trägt die damit verbundenen Kosten und Gebühren.

34.2

Der Kunde orientiert No Sleep im Rahmen der Offertstellung in Textform über sämtliche Auflagen, Bedingungen und Vorgaben, insbesondere zu Örtlichkeiten, Brandschutz, Lärmschutz, Betriebszeiten, Kapazitäten, Zufahrten, Auf- und Abbauzeiten sowie Strom- und Wasseranschlüssen.

34.3

Der Kunde ist für die Einhaltung der Bewilligungen und Auflagen verantwortlich.

34.4

Übernimmt No Sleep auf Wunsch des Kunden die Einholung von Bewilligungen, erfolgt dies gegen Vergütung nach Aufwand sowie im Namen und auf Rechnung des Kunden. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

35. Sicherheit, Sanität und Ordnungsdienst

35.1

Der Kunde ist für das Sicherheitskonzept, den Sicherheits- und Ordnungsdienst, den Sanitätsdienst, die Brandwache, die Notfall- und Evakuationsplanung sowie die Verkehrsführung verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten.

35.2

No Sleep ist berechtigt, die Durchführung einzelner Leistungen zu verweigern oder abzubrechen, wenn die Sicherheit von Personen nicht gewährleistet ist oder behördliche Auflagen nicht eingehalten werden. Die Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet.

36. Gastronomie, Ausschank und Verpflegung

36.1

Erbringt No Sleep Leistungen im Bereich Gastronomie, Ausschank oder Verpflegung (F&B), ist der Kunde für die erforderlichen Bewilligungen verantwortlich, insbesondere für Gastgewerbe- und Ausschankbewilligungen.

36.2

Der Kunde ist für die Einhaltung der lebensmittel-, hygiene- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften, des Jugendschutzes sowie der Vorschriften über die Abgabe alkoholischer Getränke verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

36.3

Übernimmt No Sleep den Betrieb von Gastronomieflächen ausdrücklich in eigener Verantwortung, wird dies im Vertrag oder Angebot gesondert geregelt.

37. Versicherungen

37.1

Der Kunde schliesst auf eigene Kosten eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme ab und weist diese No Sleep auf Verlangen nach.

37.2

Die Versicherung von Aufbauten, Material, Technik und Ausstattung während der Veranstaltung sowie der Abschluss einer allfälligen Ausfall- oder Wetterversicherung sind Sache des Kunden.

37.3

No Sleep unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang.

38. Absage und Verschiebung

38.1

Verschiebung vor Absage. Kann ein Event aus Gründen im Sinne von Ziff. 10.1 nicht am vorgesehenen Datum durchgeführt werden, streben die Parteien in erster Linie eine Verschiebung an. Bereits erbrachte Leistungen werden an den neuen Termin angerechnet; der durch die Verschiebung entstehende Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

38.2

Ist eine Verschiebung nicht möglich oder wird sie nicht vereinbart, schuldet der Kunde in jedem Fall:

  • a)die Vergütung der bis zum Zeitpunkt der Absage erbrachten Leistungen;
  • b)den Ersatz sämtlicher bereits eingegangener oder nicht mehr stornierbarer Verpflichtungen gegenüber Dritten, insbesondere Gagen, Location, Technik, Produktion, Personal, Transport und Bewilligungsgebühren;
  • c)den Ersatz der nachweislich nutzlos gewordenen Aufwendungen von No Sleep.
38.3

Wird ein Event durch behördliche Anordnung untersagt, abgesagt oder wesentlich eingeschränkt, gilt Ziff. 38.2.

38.4

Sagt der Kunde ein Event aus anderen als den in Ziff. 10.1 genannten Gründen ab, gilt Ziff. 38.2 sinngemäss; zusätzlich bleibt der Ersatz des weiteren Schadens gemäss Ziff. 8.5 vorbehalten.

38.5

Ansprüche des Kunden gegen Dritte, insbesondere gegen Versicherungen, bleiben ihm gewahrt.

39. Produktion, Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang

39.1

Die Herstellung von Aufbauten, Ausstattung und Gegenständen erfolgt nach den Spezifikationen des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben korrekt sind, insbesondere zu Dimensionen, Belastbarkeit und Anschlusswerten. No Sleep ist nicht verpflichtet, diese Angaben zu prüfen, informiert den Kunden jedoch, wenn sie erkennt, dass sie nicht zutreffen können.

39.2

Liefert der Kunde Material, hat dieses für die Vertragsausführung geeignet zu sein. No Sleep informiert den Kunden, wenn sie dessen Ungeeignetheit erkennt. Der Kunde kann geeignetes Material nachliefern oder mit No Sleep vereinbaren, dass diese es auf seine Kosten beschafft. Vereinbarte Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.

39.3

Eigentumsvorbehalt. An hergestellten oder gelieferten Gegenständen, die in das Eigentum des Kunden übergehen, behält sich No Sleep das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor. No Sleep ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in die entsprechenden Register eintragen zu lassen.

39.4

Gefahrübergang. Bei Gegenständen, die am Übergabeort abgeholt oder transportiert werden, gehen Nutzen und Gefahr ab Übergabeort auf den Kunden über, auch wenn No Sleep den Transport organisiert, fakturiert oder selbst durchführt. Bei Aufbauten, die No Sleep vor Ort erstellt, gehen Nutzen und Gefahr mit Beginn der Arbeiten am Veranstaltungsort auf den Kunden über.

39.5

Der Kunde prüft die Gegenstände bei Übernahme und rügt Mängel innert vier Arbeitstagen in Textform. Im Übrigen gilt Ziff. 9.

39.6

Miete. Mietweise überlassene Gegenstände dürfen nur zum vereinbarten Zweck, im vereinbarten Umfang und während der vereinbarten Dauer verwendet werden. Sie dürfen nicht verändert und nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie sind vollständig und in gereinigtem Zustand fristgerecht zurückzugeben. Beschädigte oder fehlende Teile sowie zusätzliche Reinigungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden.

40. Einlagerung

40.1

Nach Vereinbarung lagert No Sleep Gegenstände des Kunden ein. Die Einlagerung erfolgt in normalen Lagerräumen, die nicht besonders gesichert oder überwacht werden. Der Kunde nimmt dies zur Kenntnis.

40.2

Eingelagert werden nur Gegenstände, die weder überwacht noch unterhalten oder betreut werden müssen und nicht temperaturabhängig sind. Ausgeschlossen sind insbesondere Waffen, Feuerwerk, explosive und leicht entzündbare Stoffe, Wertgegenstände, Kunstwerke, verbotene Substanzen, lebende Tiere und verderbliche Waren.

40.3

No Sleep haftet für Schäden an eingelagerten Gegenständen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht, höchstens im Umfang des Zeitwerts. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Standschäden, Elementarschäden, Wasserschäden, Blitzschlag, Diebstahl und Feuer. Die Versicherung eingelagerter Gegenstände ist Sache des Kunden.

40.4

Bei unbefristeter Einlagerung kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten auf das Ende eines Monats in Textform gekündigt werden. No Sleep hat an den eingelagerten Gegenständen ein Retentionsrecht für ausstehende Forderungen.

41. Zahlungskonditionen Events und Produktion

41.1

60 % der Gesamtvergütung sind innert 10 Tagen nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

41.2

40 % sind innert 20 Tagen nach Durchführung des Events beziehungsweise nach Abnahme der Produktion zur Zahlung fällig.

41.3

Drittkosten, insbesondere Gagen, Location, Technik, Produktion, Personal, Transport und Bewilligungsgebühren, sind vor dem Eingehen der entsprechenden Verpflichtung durch No Sleep vollständig zu bezahlen oder direkt vom Kunden zu begleichen.

41.4

Geht eine Anzahlung nicht rechtzeitig ein, ist No Sleep berechtigt, die Arbeiten nicht aufzunehmen oder einzustellen und keine Verpflichtungen gegenüber Dritten einzugehen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist. Die Folgen einer daraus resultierenden Verzögerung oder Nichtdurchführung trägt der Kunde.

Teil E · NØ SLEEP LIVE

Artist Booking, Line-ups und Advancing

Dieser Teil gilt zusätzlich, soweit No Sleep Leistungen der Division nø sleep live erbringt, namentlich Artist Bookings, Line-up-Kuratierung, Advancing, Backstage Care & Hosting sowie Fahrdienste.

42. Rolle von No Sleep

42.1

Dieser Teil gilt für die Vermittlung, Buchung und Betreuung von Artists, namentlich von DJs, Musikerinnen und Musikern, Bands, Acts, Performerinnen und Performern sowie Referentinnen und Referenten.

42.2

Vermittlung. No Sleep wird als Vermittlerin im Namen und auf Rechnung des Kunden tätig, sofern im Vertrag oder Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftrittsvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Artist beziehungsweise dessen Agentur oder Management zustande. Der Kunde ist Veranstalter.

42.3

Tritt No Sleep im Einzelfall selbst als Vertragspartei des Artists oder als Veranstalterin auf, wird dies im Vertrag oder Angebot ausdrücklich festgehalten.

42.4

No Sleep schuldet die sorgfältige Vermittlung und Betreuung, nicht jedoch das Zustandekommen einer Buchung oder einen bestimmten künstlerischen oder wirtschaftlichen Erfolg.

43. Zustandekommen der Buchung

43.1

Anfragen, Optionen und Terminreservationen sind unverbindlich, bis No Sleep die Buchung in Textform bestätigt.

43.2

Mit der Buchungsbestätigung anerkennt der Kunde die vom Artist gestellten Bedingungen, insbesondere Rider, Technical Rider, Hospitality-Anforderungen, Auftrittszeiten, Exklusivitäts- und Radiusklauseln sowie Absage- und Ausfallregelungen. No Sleep leitet diese Bedingungen dem Kunden zu; der Kunde ist zu deren Einhaltung verpflichtet.

43.3

Widersprechen die Bedingungen des Artists diesen AGB, gehen sie im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Artist vor.

44. Line-up-Kuratierung

44.1

Bei der Kuratierung von Line-ups berät No Sleep den Kunden hinsichtlich Programm, Besetzung, Slot-Einteilung und Zeitplan unter Berücksichtigung von Venue, Kapazität und Ticketpreis.

44.2

Line-up-Vorschläge und Programmkonzepte sind unverbindlich, bis die einzelnen Buchungen nach Ziff. 43 bestätigt sind. Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit oder Buchbarkeit eines bestimmten Artists besteht nicht.

44.3

Line-up-Vorschläge, Programmkonzepte, Gagenkalkulationen und Kontaktinformationen sind Agentur-Know-how im Sinne von Ziff. 25 und vertraulich im Sinne von Ziff. 12. Der Kunde darf sie ohne Zustimmung von No Sleep in Textform nicht zur Buchung über Dritte oder unter Umgehung von No Sleep verwenden. Ziff. 14 bleibt vorbehalten.

45. Advancing, Backstage Care und Fahrdienste

45.1

Zum Leistungsumfang können Advancing-Leistungen gehören, namentlich die Koordination von Technik, Reise, Unterkunft, Zeitplänen, Visa und Bewilligungen sowie Backstage-Betreuung, Hospitality und Fahrdienste.

45.2

No Sleep schuldet die sorgfältige Ausführung dieser Leistungen, nicht deren Erfolg. Insbesondere übernimmt sie keine Gewähr für die Erteilung von Visa, Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligungen, für die Einhaltung von Reiseplänen durch Dritte oder für die Verfügbarkeit gebuchter Transport- und Unterkunftsleistungen. Die materielle Verantwortung für Melde- und Bewilligungspflichten verbleibt beim Kunden als Veranstalter (Ziff. 49.3).

45.3

Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, Visa, Bewilligungen, Transporte und Hospitality trägt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

45.4

Führt No Sleep Personentransporte selbst oder durch beigezogene Fahrerinnen und Fahrer aus, gelten diese als Hilfspersonen im Sinne von Ziff. 3.5. Die Haftungsordnung gemäss Ziff. 11 bleibt anwendbar; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

45.5

Verzögerungen und Ausfälle im Reiseverkehr, bei Visa- und Bewilligungsverfahren sowie bei Transport- und Unterkunftsanbietern gelten als Störungen im Sinne von Ziff. 10.1.

46. Pflichten des Kunden

46.1

Der Kunde stellt die für den Auftritt erforderliche Infrastruktur bereit, insbesondere Bühne, Ton- und Lichttechnik, Strom, Garderoben, Verpflegung, Unterkunft und Transfers gemäss Rider, soweit diese Leistungen nicht durch No Sleep übernommen werden.

46.2

Der Kunde ist für Bewilligungen, Sicherheit, Lärmschutzauflagen und die Einhaltung sämtlicher Vorschriften am Veranstaltungsort verantwortlich. Die Ziff. 34 bis 37 gelten sinngemäss.

46.3

Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeits- und Sicherheitsbedingungen für den Artist und dessen Crew den anwendbaren Vorschriften entsprechen.

47. Ausfall, Verspätung und Absage durch den Artist

47.1

No Sleep steht nicht für das Erscheinen, die Pünktlichkeit, die Dauer oder die künstlerische Qualität der Darbietung des Artists ein.

47.2

Sagt ein Artist ab oder erscheint er nicht, bemüht sich No Sleep im Rahmen des Zumutbaren um einen gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung besteht nicht.

47.3

Ansprüche des Kunden wegen Ausfalls oder Schlechterfüllung richten sich gegen den Artist. No Sleep tritt dem Kunden auf Verlangen ihre allfälligen Ansprüche gegen den Artist ab und unterstützt ihn bei deren Durchsetzung.

47.4

Die von No Sleep bereits erbrachten Vermittlungs- und Organisationsleistungen bleiben geschuldet. Bereits bezahlte Gagen werden dem Kunden erstattet, soweit No Sleep sie vom Artist zurückerhält.

48. Absage durch den Kunden

48.1

Sagt der Kunde eine bestätigte Buchung ab, bleiben die gegenüber dem Artist eingegangenen Verpflichtungen geschuldet, soweit sie nicht mehr storniert werden können. Massgebend sind die Absagebedingungen des Artists.

48.2

Zusätzlich schuldet der Kunde die Vergütung der Vermittlungs- und Organisationsleistungen von No Sleep nach Massgabe von Ziff. 8.5.

49. Gagen, Steuern und Abgaben

49.1

Vereinbarte Gagen verstehen sich netto, das heisst zuzüglich Mehrwertsteuer, Quellensteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren Abgaben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

49.2

Quellensteuer. Bei Auftritten von im Ausland wohnhaften Artists in der Schweiz unterliegen die Einkünfte der Quellensteuer nach Art. 92 DBG sowie den entsprechenden kantonalen Bestimmungen. Der Kunde ist als Veranstalter für die Anmeldung, Abrechnung und Ablieferung der Quellensteuer verantwortlich und trägt diese. Wird No Sleep gestützt auf Art. 92 Abs. 4 DBG oder eine entsprechende kantonale Bestimmung solidarisch in Anspruch genommen, hält der Kunde No Sleep vollständig schadlos und ersetzt ihr sämtliche daraus entstehenden Kosten.

49.3

Bewilligungen. Der Kunde ist für die erforderlichen Melde-, Bewilligungs- und Anmeldeverfahren für ausländische Artists und deren Crew verantwortlich, insbesondere für arbeits- und aufenthaltsrechtliche Meldungen und Bewilligungen. Advancing-Leistungen von No Sleep nach Ziff. 45 ändern daran nichts.

49.4

Sozialversicherungen. Der Kunde klärt ab, ob für den Auftritt Sozialversicherungsbeiträge geschuldet sind, und rechnet diese ab.

49.5

Urheberrechtsabgaben. Die Anmeldung und Bezahlung der Abgaben an die Verwertungsgesellschaften, insbesondere SUISA und SWISSPERFORM, obliegt dem Kunden als Veranstalter.

49.6

Übernimmt No Sleep auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine der in Ziff. 49.2 bis 49.5 genannten Aufgaben, erfolgt dies gegen Vergütung nach Aufwand und ohne Gewähr. Die materielle Verantwortung und die Kostentragung verbleiben in jedem Fall beim Kunden.

50. Aufnahmen und Bildrechte

50.1

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen des Auftritts sowie deren Verbreitung bedürfen der Zustimmung des Artists.

50.2

Der Kunde stellt sicher, dass die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher gewahrt werden, insbesondere durch geeignete Hinweise am Veranstaltungsort.

50.3

Die Referenznutzung durch No Sleep gemäss Ziff. 16 bleibt vorbehalten, soweit die Rechte des Artists dies zulassen.

51. Zahlungskonditionen Live

51.1

50 % der Gage und des Vermittlungshonorars sind innert 10 Tagen nach der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

51.2

Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor dem Auftrittsdatum zu bezahlen. Die Gage ist damit vollständig vor dem Auftritt zu leisten.

51.3

Wird eine Buchung weniger als 21 Tage vor dem Auftrittsdatum bestätigt, ist der Gesamtbetrag innert 5 Tagen nach der Buchungsbestätigung fällig.

51.4

Geht eine Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist No Sleep berechtigt, die Buchung ohne Ansetzung einer Nachfrist aufzuheben. Ziff. 48 gilt sinngemäss.

Teil F

Schlussbestimmungen

Dieser Teil gilt für sämtliche Leistungen der No Sleep GmbH.

52. Abtretung und Übertragung

52.1

Rechte, Pflichten und Forderungen aus dem Vertrag darf der Kunde nur mit vorgängiger Zustimmung von No Sleep in Textform auf Dritte übertragen.

52.2

No Sleep ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder einer Übertragung des Geschäftsbetriebs auf eine Nachfolgegesellschaft zu übertragen. Sie informiert den Kunden darüber in Textform.

53. Änderungen und Form

53.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

54. Vollständigkeit

54.1

Der Vertrag, das Angebot und diese AGB geben die Vereinbarung der Parteien vollständig wieder. Frühere Abreden, Zusicherungen und Korrespondenz werden dadurch ersetzt, soweit sie nicht ausdrücklich weitergelten sollen.

55. Teilnichtigkeit

55.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.

56. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

56.1

Dieser Vertrag und sämtliche gestützt darauf erbrachten beziehungsweise zu erbringenden Leistungen unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht. Die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) sind nicht anwendbar.

56.2

Die Parteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten vorgängig einvernehmlich beizulegen.

56.3

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der No Sleep GmbH im Kanton Zug, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

57. Sprache

57.1

Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information.

58. Inkrafttreten

58.1

Diese AGB treten am 1. September 2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen. Für Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, gilt Ziff. 1.4.

No Sleep GmbH · Maschinengasse 12 · 6330 Cham · Kanton Zug · Schweiz

CHE-239.327.944 · info@nosleep-agency.com · nosleep.group

Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB (Ziff. 57.1). Diese Fassung ist am 1. September 2026 in Kraft getreten und ersetzt alle früheren Fassungen.